Auch wenn Ihr Anhänger technisch und konstruktiv für eine Geschwindigkeit von 100 km/h vorbereitet ist, ist der tatsächliche Datenvergleich mit Ihrem Zugfahrzeug zwingend notwendig !

 

 für GEBREMSTE Anhänger:

 

1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeuges

=

maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers

 für GEBREMSTE Anhänger mit

montierter SCHLINGERKUPPLUNG:

 

1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeuges

=

maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers

 für UNGEBREMSTE Anhänger:

 

0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges

=

maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers